Als wirtschaftsrechtlich orientierte Kanzlei ist uns das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht besonders wichtig. Wir beraten Kaufleute.
Schwerpunkte hierbei sind der firmenrechtliche und markenrechtliche Schutz, das Recht der Handelsmakler und Handelsvertreter, Wettbewerbsrecht (UWG) sowie die Prozessführung in handelsrechtlichen Streitigkeiten.
Im Gesellschaftsrecht liegen unsere Beratungsschwerpunkte bei der Auswahl und Gründung einer inländischen oder ausländischen Gesellschaft, dem Umwandlungsrecht, der Abwicklung von Gesellschaften sowie der Prozessführung in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Im Bereich des ausländischen Gesellschaftsrechts sind wir auf die britische wie auf die maltesische Limited spezialisiert. Vor dem Hintergrund des anstehenden Brexits beraten wir Gesellschafter britischer Limited-Gesellschaften bei der Umwandlung oder Neugründung.