Wir bieten Beratung und Rechtsgestaltung mit dem Schwerpunkt Doppelbesteuerungsabkommen und Außensteuerrecht.
Für Steuerinländer mit steuerlich relevanten Auslandsbeziehungen sowie für ausländische Unternehmer, die in Deutschland geschäftlich aktiv sind, umfasst unsere Beratungsleistung insbesondere die folgenden Gebiete:
- Betriebsstättenbesteuerung (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer)
- Internationales Einkommenssteuerrecht für Privatpersonen
- Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
- Abwicklung von Basisgesellschaften in Steueroasenländern (illegale „Briefkastengesellschaften“) sowie von Auslandskonten, Beratung bei der Selbstanzeige bei grenzüberschreitenden Steuersachverhalten